Bitte beachten Sie, dass ich, soweit ich Hilfeleistungen in Steuersachen anbiete, diese sich ausschließlich auf das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren beschränkt (lt. §6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz).
Wünschen Sie darüber hinausgehende Hilfeleistungen in Steuersachen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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